Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 37
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Frankfurt am Main, 07.09.2023 – 2-13 S 6/23, 57 C 90/22 (17)
- OLG Stuttgart, 10.09.2015 – 7 U 78/15
- AG Frankenthal (Pfalz), 25.01.2024 – 3a C 307/23
- LG Dortmund, 19.01.2011 – 2 O 192/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 – L 10 AS 817/10 B ER, L 10 AS 824/10 B PKHZitiert von 3
- LG München II, 05.03.2021 – 12 KLs 267 Js 134614/18
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 25.03.2026 – 12 O 12/25Zitiert von 1
- BSG, 05.03.2026 – B 12 KR 5/24 RKranken- und Pflegeversicherung - Rentnerin - Beitragspflicht einer Rente aus einer freiwilligen Versicherung bei einem Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - keine wesentliche Beteiligung des Arbeitgebers an der Begründung der Rentenansprüche - Versorgungsbezug
- LG Köln, 08.12.2025 – 26 O 163/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 37 VVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/37#abs-1 (1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/37#abs-2 (2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.